Badeordnung

Haus- und Badeordnung!

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§1 Zweck der Haus- und Badeordnung

  1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Naturerlebnisbad.

§2 Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung

  1. Die Haus- und Badeordnung sowie alle weiteren Ordnungen sind für die Nutzer verbindlich.
  2. Für die Einbeziehung in den an der Kasse geschlossenen Vertrag gelten die gesetzlichen Regelungen. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt jeder Besucher diese, sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
  3. Bei Vereins- und Gemeinschaftsveranstaltungen ist der Vereins- bzw. Veranstaltungs-Leiter für die Beachtung der Haus- und Badeordnung mitverantwortlich.
  4. Das Personal oder weitere Beauftragte des Bades üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten. Nutzer, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. Im Falle der Verweisung aus dem Bad wird das Eintrittsgeld nicht erstattet. Dem Nutzer des Bades bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Badbetreiber in diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das vollständige Eintrittsgeld. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Geschäfts-/Betriebsleitung oder deren Beauftragte ausgesprochen werden.
  5. Die gekennzeichneten und ausgewiesenen Bereiche des Betriebes werden aus Gründen der Sicherheit videoüberwacht. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere der § 4 werden eingehalten. Gespeicherte Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.
  6. Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. In Bestimmten Fällen oder bei Sonderveranstaltungen oder Nutzung durch bestimmte Personengruppen (z. B. Schul- und Vereinsschwimmen) können Ausnahmen zugelassen bzw. weitergehende zusätzliche Regel angeordnet werden, ohne dass es einer Aufhebung bzw. Erweiterung der Haus- und Badeordnung bedarf.
  7. Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badeüblichen Zwecken sind nur nach Genehmigung durch den Betreiber erlaubt.
  8. Für die Einbeziehung i n den an der Kasse geschlossenen Vertrag gelten die gesetzlichen Regelungen. Für die Parkplätze gelten die Bestimmungen der StVO sowie die jeweilige Beschilderung. Fahrzeuge und Fahrräder sind auf den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen.
  9. Das Rechtsverhältnis zwischen Badegast und dem Betreiber ist ausschließlich privatrechtlich.
  10. Mit dem Mieter einer Mietkabine wird ein schriftlicher Vertrag für die jeweilige Saison geschlossen.

§3 Öffnungszeiten, Preise

  1. Die Öffnungszeiten und die gültige Preisliste werden durch Aushang bekanntgegeben oder sind a n der Kasse einsehbar.
  2. Der Beckenbereich ist 20 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeit zu verlassen.
  3. Für Freibäder, für die Durchführung des Schul- und Vereinsschwimmens sowie für Kursangebote und Veranstaltungen für bestimmte Personengruppen können besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten festgelegt werden.
  4. Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Angebote oder einzelner Betriebsteile oder bei Schließung des Bades i m laufenden Betrieb besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung.
  5. Erworbene Eintrittskarten oder andere Zutrittsberechtigungen werden nicht erstattet.
  6. Die a n der Kasse erhaltene Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung bzw. der beim Erwerb der Zugangsberechtigung ausgegebene Kassenbon ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren.

§4 Zutritt

  1. Der Besuch des Betriebes steht grundsätzlich jeder Person frei; für bestimmte Fälle können Einschränkungen geregelt werden.
  2. Jeder Nutzer muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein. Mit Betreten des Naturerlebnisbades ist eine Weitergabe der Eintrittskarte nicht zulässig.
  3. Gelöste Eintrittsentgelte werden nicht zurückgenommen. Entgelte nicht zurückgezahlt. Für abhanden gekommene Eintrittsausweise wird kein Ersatz geleistet. Hiervon ausgenommen sind Personenbezogene Zeitkarten (Saisonkarten) diese werden gegen eine Bearbeitungspauschale i n Höhe von 5,00€ ersetzt. Saisonkarten sind personengebunden und dürfen nicht a n andere Personen weitergegeben werden. Missbräuchlich verwendete Eintrittsausweise (einschl. Saisonkarten) werden ersatzlos eingezogen.
  4. Die Eintrittskarte ist dem Personal auf Verlangen vorzuzeigen.
  5. Der Badegast muss Eintrittskarten sowie folgende vom Badbetreiber überlassene Gegenstände

a) Schließfach-/ Garderobenschrankschlüssel
b) Mietkabinen Schlüssel
c) Fächerbox Schlüssel
d) Leihsachen
f) Grillhüttenschlüssel und Zubehör
g) Anderweitig ausgegebene Schlüssel

so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat e r diese a m Körper, z. B. Armband, zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt z u lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt i m Streitfall dem Badegast.

  1. Für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr ist die Begleitung einer geeigneten Begleitperson erforderlich. Weitergehende Regelungen und Altersbeschränkungen (z. B. Attraktionen) sind möglich.
  2. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, Personen mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen, sowie kognitiv Beeinträchtigte Personen ist die Benutzung der Bäder nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
  3. Der Zutritt ist u. a. Personen nicht gestattet:

• die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
• die Tiere mit sich führen,
• die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden.

§5 Verhaltensregeln

  1. Die Nutzer haben alles z u unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft.
  2. Die Einrichtungen des Bades einschließlich der Leihartikel sind pfleglich z u behandeln. Bei nicht zweckentsprechender Benutzung oder Beschädigung haftet der Nutzer für den entstandenen Schaden. Für schuldhafte Verunreinigungen, die über das Ausmaß eines bestimmungsgemäßen Gebrauchs hinausgehen, kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe i m Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.
  3. Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Mitgebrachte Hilfsmittel wie Rollstühle oder Rollatoren sowie Rollkoffer sind vor Betreten des Barfußbereiches durch den Nutzer oder deren Begleitperson zu reinigen.
  4. Nutzern ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte und andere Medien z u benutzen, wenn es dadurch z u Belästigungen der übrigen Nutzer kommt.
  5. Das Fotografieren und Filmen ist auf dem gesamten Gelände des Naturerlebnisbades nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Geschäfts-/Betriebsleitung.
  6. Vor der Benutzung der Becken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden. Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u. ä. sind nicht erlaubt.
  7. Jeder Nutzer hat sich auf die in einem Badebetrieb typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen.
  8. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten sowie Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet und erfolgt auf eigene Gefahr.
  9. Schwimmer- und Sprungbecken dürfen nur von geübten Schwimmern benutzt werden. Nichtschwimmer müssen die Nichtschwimmerbecken und kleinere Kinder das Plantschbecken benutzen.
  10. Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht und nicht i m Beckenbereich verzehrt werden. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist untersagt.
  11. I n der Gastronomie dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden. Zerbrechliche Behälter (z. B. Behälter aus Glas oder Porzellan) sind nur i m Bereich des Kiosks und der Grillhütte gestattet.
  12. Rauchen ist nur außerhalb des Umkleide-, Sanitär-, Bade-, Spielplatzbereiches und Kinderplanschbecken (einschl. Beckenumgänge und Stege) gestattet. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten. Das Mitführung und Nutzung von Wasserpfeifen (Schischa) ist untersagt.
  13. Fundsachen sind dem Personal zu übergeben und werden nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
  14. Garderobenschränke und/oder Schließfächer stehen dem Nutzer nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und ggf. geräumt. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.
  15. Liegen und Stühle dürfen nicht mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen dauerhaft belegt werden. Auf den Liegen und Stühlen abgelegte Gegenstände werden im Bedarfsfall durch das Personal abgeräumt.

Boulderturm

    1. Das Besteigen des Daches ist nicht Gestattet
    2. Die Benutzung des Boulderturms ist nur mit geschlossenen, Festem Schuhwerk gestattet
    3. Der Aufenthalt unter Kletternden ist nicht erlaubt (Absturzgefahr)
    4. Bei Beschädigungen ist das Badepersonal unverzüglich zu informieren
    5. Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr
    6. Kindern unter 7 Jahren ist die Nutzung nur mit geeigneter Begleitperson gestattet

§6 Haftung

  1. Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Nutzer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
  2. Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme a n den angebotenen, im Eintrittspreis beinhalteten Veranstaltungen. Die Haftungsbeschränkung nach Abs. 1 Satz 1 und 2 gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.
  3. Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen.
  4. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.
  5. Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Schließfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein i n der Verantwortung des Nutzers, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren.
  6. Bei schuldhaftem Verlust der gemäß § 4 (3) vom Badbetreiber überlassenen Gegenstände werden folgende Pauschalbeträge i n Rechnung gestellt:
Schließfach-/ Garderobenschrankschlüsse 35,00 €
Mietkabinen Schlüssel 35,00 €
Fächerbox Schlüssel 30,00 €
Grillhüttenschlüssel und Zubehör 10,00 €
Anderweitig ausgegebene Schlüssel 25,00 €

Dem Nutzer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass e r wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag. Der Betreiber ist nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§7 Allgemeine Verhaltensregeln

  1. Der Nutzer ist für das Verschließen des Garderobenschrankes/ Wertfaches und die Aufbewahrung des Schlüssels/Datenträgers selbst verantwortlich.
  2. Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in üblicher Badekleidung gestattet. Die Entscheidung, ob eine Badekleidung den Anforderungen entspricht, obliegt dem Personal. Für Babys und Kleinkinder sind spezielle Badewindelhöschen zwingend erforderlich.
  3. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in die Becken ist untersagt.
  4. Das Rennen im Beckenumgangsbereich und auf den Stegen ist nicht gestattet. Des Weiteren ist das Turnen an den Einsteigeleitern und Haltestangen, sowie das Besteigen der Trennungsseile untersagt.
  5. Die angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Nutzer.
  6. Die Benutzung von Sprunganlagen und Wasserrutschen geht über die im Badebetrieb typischen Gefahren hinaus; der Nutzer hat sich darauf in seinem Verhalten einzustellen. Diese Anlagen dürfen nur nach Freigabe durch das Personal genutzt werden.
  7. Beim Springen ist darauf zu achten, dass nur eine Person den Sprungturm betritt und der Sprungbereich frei ist. Nach dem Sprung muss der Sprungbereich sofort verlassen werden
  8. Das Unterschwimmen des Sprungbereiches bei Betrieb der Sprunganlage ist untersagt.
  9. Wasserrutschen dürfen nur entsprechend der aushängenden Beschilderungen benutzt, der Sicherheitsabstand beim Rutschen muss eingehalten und der Landebereich sofort verlassen werden.
  10. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z. B . Schwimmflossen, Tauchautomaten, Schnorchel Geräte) sowie Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.
  11. Die Benutzung von Luftmatratzen, Schlauchboten usw., sowie das Ballspielen sind in den Schwimmerbereichen nicht gestattet.
  12. Das Verwenden von seife außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.
  13. Bewegungsspiele und Sport sind auch ohne Bälle und Geräte nur im hinteren Bereich (beim Volleyballfelde) gestattet. Andere Badegäste dürfen nicht belästigt werden, für Sach- oder Personenschäden haftet der Verursacher.
  14. Alle Abfälle und Wertstoffe dürfen nur in die dafür aufgestellten Abfall- bzw. Wertstoffbehälter entsorgt werden.
  15. Findet ein Gast eine Verunreinigung oder Beschädigung vor, hat e r dies unverzüglich dem Badepersonal mitzuteilen. Nachträgliche Beschwerden oder Einsprüche können nicht berücksichtigt werden.

Genderhinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird, auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und sonstiger Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.

Bad Orb, den 12.05.2026
Manfred Walter
Betriebsleiter
Eigenbetrieb Kommunale Dienste Bad Orb

Ansprechpartner*in

Freibad
Am Orbgrund 19
Tel.: 06052/801854
naturerlebnisbad@kd-bad-orb.de

Bereichsleitung
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Manfred Walter
Betriebsleiter, Diplom Finanzwirt
Tel.: 06052/91280-100
Fax: 06052/91280-110
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Anschrift und Kontakt

Naturerlebnisbad Bad Orb
Am Orbgrund 19
63619 Bad Orb
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