Badeordnung

Aufgrund der Corona-Pandemie beachten Sie bitte die zusätzlichen Beschränkungen gemäß Punkt 8 dieser Badeordnung!

Laden Sie sich hier die aktuelle Badeordnung als PDF-Datei herunter: Badeordnung

I. Allgemeines

  1. Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Schwimmbad.
  2. Die Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt jeder Besucher diese, sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
  3. Bei Vereins- und Gemeinschaftsveranstaltungen ist der Vereinsleiter für die Beachtung der Haus- und Badeordnung mitverantwortlich.

II. Öffnungszeiten und Zutritt

4. Die Öffnungszeiten werden am Badeingang sowie in der Regel öffentlich bekannt gemacht.

5. Eine Schlechtwetterschließung kann zeitweise (auch kurzfristig) durch das Betriebspersonal veranlasst werden.

6. Eintrittskarten werden 1/2 Stunde vor Betriebsschluss nicht mehr ausgegeben.

7. Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon einschränken.

8. Nach Betriebsschluss haben die Badegäste die Becken und das Gelände des Freibades unverzüglich zu verlassen und vorher ihre Liegeplätze aufzuräumen.

9. Der Zutritt ist nicht gestattet:

a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen (z.B. Alkohol, Drogen, Medikamente),

b) Personen, die Tiere mit sich führen,

c) Personen mit anstoßerregenden Krankheiten und Infektionskrankheiten.

10. Für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr ist der Eintritt nur in Begleitung einer geeigneten Begleitperson über 16 Jahren erlaubt. Diese ist für das Kind während des gesamten Aufenthaltes verantwortlich. Weitergehende Regelungen und Altersbeschränkungen (z. B. Attraktionen) sind möglich.

11. Personen mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen und geistig Behinderten ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer sorgeberechtigten Begleitperson gestattet.

12. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.

13. Jeder Badegast muss im Besitz eines gültigen Eintrittsausweises (einschließlich Saisonkarteninhaber) sein. Die Einzelkarte gilt am Tage der Ausgabe und ist beim zwischenzeitlichen Verlassen des Bades vom Betriebspersonal entsprechend markieren zu lassen.

14. Gelöste Eintrittsentgelte werden nicht zurückgenommen. Entgelte nicht zurückgezahlt. Für abhanden gekommene Eintrittsausweise wird kein Ersatz geleistet. Hiervon ausgenommen sind personenbezogene Zeitkarten (Saisonkarten). Diese werden gegen eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 5,00 € ersetzt. Saisonkarten sind personengebunden und dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden. Missbräuchlich verwendete Eintrittsausweise (einschl. Saisonkarten) werden ersatzlos eingezogen. Die Eintrittskarte ist dem Aufsichtspersonal auf Verlangen vorzuzeigen.

15. In solchen Fällen (Verstöße gegen die HBO oder höhere Gewalt) wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Dem Nutzer des Bades bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der Betreiber in diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das vollständige Eintrittsgeld.

16. Für die Einbeziehung in den an der Kasse geschlossenen Vertrag gelten die gesetzlichen Regelungen. Für Parkplätze gelten die Bestimmungen der StVO sowie die jeweiligen Ausschilderungen. Fahrzeuge und Fahrräder sind auf den vorgesehenen Plätzen vor dem Schwimmbad aufzustellen.

17. Das Rechtsverhältnis zwischen Badegast und dem Betreiber ist ausschließlich privatrechtlich.

III. Verhalten im Bad

18. Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden.

19. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit zuwider läuft.

20. Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte und Fernsehgeräte u. Ä. so laut zu benutzen, dass andere Badegäste belästigt werden.

21. Das Rauchen ist nur außerhalb des Umkleide-, Sanitär- und Badebereiches (einschl. Beckenumgänge und Stege) gestattet.

22. Die Mitführung und Nutzung von Wasserpfeifen (Schischa) ist untersagt.

23. Gegenstände aus Glas, Porzellan o.ä. zerbrechlichem Material dürfen im Umkleide-, Sanitär- und Badebereich (einschl. Beckenumgänge und Stege) nicht benutzt werden.

24. Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Mitgebrachte Hilfsmittel wie Rollstühle oder Rollatoren sowie Rollkoffer sind vor Betreten des Barfußbereiches durch den Nutzer oder dessen Begleitperson zu reinigen.

25. Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Geschäfts-/Betriebsleitung.

IV. Badbenutzung

26. Schwimmer- und Sprungbecken dürfen nur von geübten Schwimmern benutzt werden. Nichtschwimmer müssen die Nichtschwimmerbecken und kleinere Kinder das Planschbecken benutzen.

27. Vor der Benutzung der Becken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden. Darüber hinaus gehende Körperpflege (Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben usw.) ist aus hygienischen Gründen nicht erlaubt.

28. Die Verwendung von Seife außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.

29. Die Badegäste dürfen den Barfußbereich bzw. Beckenumgang und die Duschräume nicht mit Straßenschuhen betreten.

30. Der Aufenthalt im Nassbereich ist nur in üblicher Badekleidung gestattet. Die Entscheidung, ob eine Badekleidung den Anforderungen entspricht, obliegt dem Personal. Für Babys und Kleinkinder sind spezielle Badewindelhöschen zwingend erforderlich.

Die Benutzung von Sprunganlagen und Wasserrutschen geht über die im Badebetrieb typischen Gefahren hinaus. Der Nutzer hat sich darauf in seinem Verhalten einzustellen. Diese Anlagen dürfen nur nach Freigabe durch das Personal genutzt werden.

31. Seitliches Einspringen, das Rennen im Beckenumgangsbereich und auf den Stegen, das Turnen an den Einsteigeleitern und Haltestangen ist untersagt. Weiterhin untersagt ist, das Besteigen der Trennungsseile, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in die Becken sowie das Unterschwimmen bzw. das Untertauchen des Sprungbereiches der Sprunganlage und der Stege.

32. Die Benutzung von Luftmatratzen, Schlauchbooten usw., sowie das Ballspielen in den Becken ist nicht gestattet.

33. Bewegungsspiele und Sport sind auch ohne Bälle und Geräte nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen auszuüben. Andere Badegäste dürfen dadurch nicht belästigt werden. Für Sach- oder Personenschäden haftet der Verursacher.

34. Alle Abfälle und Wertstoffe dürfen nur in die dafür aufgestellten Abfall- bzw. Wertstoffbehälter entsorgt werden.

35. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z.B. Schwimmflossen, Tauchautomaten oder Schnorchel) sowie Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen oder Tauchbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.

36. Die angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Nutzer.

V. Aufsicht

37. Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus, das heißt es ist befugt, Personen die

a) die Sicherheit, Ordnung und Ruhe gefährden,
b) andere Badegäste belästigen,
c) trotz Ermahnung gegen Bestimmungen der Badeordnung und anderer gesetzlichen Bestimmungen verstoßen, vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades auszuschließen. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.

Den Anordnungen des Betriebspersonals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.

38. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

39. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichtspersonal bzw. die Betriebsleitung entgegen.

VI. Haftung

40. Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Nutzer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Betreiberin, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

41. Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen, im Eintrittspreis beinhalteten Veranstaltungen. Die Haftungsbeschränkung nach Abs. 1 Satz 1 und 2 gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.

42. Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet dir Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.

43. Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder ein Wertfach begründet keinerlei Pflichten der Betreiberin in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Nutzers, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel /Datenträger sorgfältig aufzubewahren.

44. Bei schuldhaftem Verlust von Schlüsseln (Garderoben- schrank-, Wertfachschlüsseln sowie Transpondern) oder gemieteten Gegenständen wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge den zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Dies gilt nicht, wenn der Nutzer den Verlust nicht zu vertreten hat. Dem Nutzer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Die jeweiligen Beträge sind in einer separaten Preisliste aufgeführt.

45. Der Betreiber ist nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

VII. Wechselkabinen / Fächerbox

46. Mit dem Mieter wird ein schriftlicher Vertrag für die jeweilige Saison geschlossen. Die Dauerwechselkabine / Fächerbox hat der Badegast selbst zu verschließen, den Schlüssel hat er während der Badbenutzung bei sich zu behalten. Für in Verlust geratene Schlüssel ist ein Betrag in Höhe von 35,- Euro für die Wechselkabine und 30,- Euro für die Fächerbox zu entrichten.

Der Verlierer erhält diesen Betrag zurück, falls der Schlüssel gefunden wird.

Vor Aushändigung des Inhaltes einer Wechselkabine / Fächerbox durch das Betriebspersonal, ist ein Eigentumsnachweis zu erbringen.

47. Findet ein Badegast die ihm zugewiesene Wechselkabine / Fächerbox verunreinigt oder beschädigt vor, so hat er dies sofort dem Badepersonal mitzuteilen.
Nachträgliche Beschwerden oder Einsprüche können nicht berücksichtigt werden.

VIII. Ausnahmen

Die Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. In bestimmten Fällen können von dieser Badeordnung Ausnahmen zugelassen bzw. weitergehende zusätzliche Regeln angeordnet werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung bzw. Erweiterung der Badeordnung bedarf.


Genderhinweis:
 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird, auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und sonstiger Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.

Bad Orb, den 28.04.2022

gez. Manfred Walter

Betriebsleiter
Eigenbetrieb Kommunale Dienste Bad Orb

Ansprechpartner*in

Freibad
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Tel.: 06052/801854
naturerlebnisbad@kd-bad-orb.de

Bereichsleitung
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Fax: 06052/91280-110

Manfred Walter
Betriebsleiter, Diplom Finanzwirt
Tel.: 06052/91280-100
Fax: 06052/91280-110
m.walter@kd-bad-orb.de

Anschrift und Kontakt

Naturerlebnisbad Bad Orb
Am Orbgrund 19
63619 Bad Orb
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